(1) Bei
- 1.
-
gehäuftem Auftreten von verendeten Schweinen in einem Stall, - 2.
-
gehäuftem Auftreten von Kümmerern, - 3.
-
gehäuften fieberhaften Erkrankungen mit Körpertemperaturen über 40,5 °C in einem Stall, - 4.
-
Totgeburten oder Todesfällen ungeklärter Ursache bei Schweinen in einem Stall sowie - 5.
-
erfolgloser höchstens zweimaliger antimikrobieller Behandlung
(2) Gehäuftes Auftreten von verendeten Schweinen, gehäuftes Auftreten von Kümmerern, gehäufte fieberhafte Erkrankungen im Sinne von Absatz 1 liegen vor, wenn die Kriterien der Anlage 6 erfüllt werden.