Ein Verenden tritt gehäuft auf, wenn innerhalb von sieben Tagen in einem Stall die in der nachfolgenden Tabelle genannten Vom-Hundert-Werte überschritten werden:
Aufzuchtbereich
Mast- oder Zuchtbereich
Gehäuft treten Kümmerer auf
- a)
-
in Betrieben gemäß Anlage 2 und 4, wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 15 Tiere betroffen sind, - b)
-
in Betrieben gemäß Anlage 3 und 5, wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 7 v. H. oder mehr als 30 Tiere betroffen sind.
Gehäufte fieberhafte Erkrankungen liegen vor, wenn innerhalb von sieben Tagen
- a)
-
in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 2 oder 4 erfüllen müssen, mehr als 10 v. H., wenigstens jedoch - aa)
-
im Falle von Mast- oder Aufzuchtbetrieben zehn Tiere, - bb)
-
im Falle von Betrieben mit Sauenhaltung zur Zucht oder Vermehrung drei Tiere,
- b)
-
in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 3 oder 5 erfüllen müssen, mehr als 10 v. H., wenigstens jedoch 30 Tiere