Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ kann im Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.
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SchSiServAusbV § 7 Fortsetzung der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Referenzen
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