Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

SchuldRAnpG § 53 Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen

Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet

Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist § 40 entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von