Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Erstes KapitelVerwaltungsverfahrenErster AbschnittAnwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe§ 1Anwendungsbereich§ 2Örtliche Zuständigkeit§ 3Amtshilfepflicht§ 4Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§ 5Auswahl der Behörde§ 6Durchführung der Amtshilfe§ 7Kosten der AmtshilfeZweiter AbschnittAllgemeine Vorschriften über das VerwaltungsverfahrenErster TitelVerfahrensgrundsätze§ 8Begriff des Verwaltungsverfahrens§ 9Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§ 10Beteiligungsfähigkeit§ 11Vornahme von Verfahrenshandlungen§ 12Beteiligte§ 13Bevollmächtigte und Beistände§ 14Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§ 15Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§ 16Ausgeschlossene Personen§ 17Besorgnis der Befangenheit§ 18Beginn des Verfahrens§ 19Amtssprache§ 20Untersuchungsgrundsatz§ 21Beweismittel§ 22Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht§ 23Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt§ 24Anhörung Beteiligter§ 25Akteneinsicht durch BeteiligteZweiter TitelFristen, Termine, Wiedereinsetzung§ 26Fristen und Termine§ 27Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 28Wiederholte AntragstellungDritter TitelAmtliche Beglaubigung§ 29Beglaubigung von Dokumenten§ 30Beglaubigung von UnterschriftenDritter AbschnittVerwaltungsaktErster TitelZustandekommen des Verwaltungsaktes§ 31Begriff des Verwaltungsaktes§ 31aVollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§ 32Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§ 33Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes§ 34Zusicherung§ 35Begründung des Verwaltungsaktes§ 36Rechtsbehelfsbelehrung§ 37Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§ 38Offenbare Unrichtigkeiten im VerwaltungsaktZweiter TitelBestandskraft des Verwaltungsaktes§ 39Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§ 40Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§ 41Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§ 42Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§ 43Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§ 44Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§ 45Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes§ 46Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§ 47Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes§ 48Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse§ 49Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§ 50Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen§ 51Rückgabe von Urkunden und SachenDritter TitelVerjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes§ 52Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktVierter AbschnittÖffentlich-rechtlicher Vertrag§ 53Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 54Vergleichsvertrag§ 55Austauschvertrag§ 56Schriftform§ 57Zustimmung von Dritten und Behörden§ 58Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 59Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§ 60Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§ 61Ergänzende Anwendung von VorschriftenFünfter AbschnittRechtsbehelfsverfahren§ 62Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte§ 63Erstattung von Kosten im VorverfahrenSechster AbschnittKosten, Zustellung und Vollstreckung§ 64Kostenfreiheit§ 65Zustellung§ 66VollstreckungZweites KapitelSchutz der SozialdatenErster AbschnittBegriffsbestimmungen§ 67BegriffsbestimmungenZweiter AbschnittDatenerhebung, -verarbeitung und -nutzung§ 67aDatenerhebung§ 67bZulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung§ 67cDatenspeicherung, -veränderung und -nutzung§ 67dÜbermittlungsgrundsätze§ 67eErhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung§ 68Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr§ 69Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben§ 70Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes§ 71Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse§ 72Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit§ 73Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens§ 74Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich§ 74aÜbermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren§ 75Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung§ 76Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten§ 77Übermittlung ins Ausland und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 78Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werdenDritter AbschnittOrganisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten§ 78aTechnische und organisatorische Maßnahmen§ 78bDatenvermeidung und Datensparsamkeit§ 78cDatenschutzaudit§ 79Einrichtung automatisierter Abrufverfahren§ 80Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im AuftragVierter AbschnittRechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte und Schlussvorschriften§ 81Rechte des Einzelnen, Datenschutzbeauftragte§ 82Schadenersatz§ 83Auskunft an den Betroffenen§ 83aInformationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Sozialdaten§ 84Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht§ 84aUnabdingbare Rechte des Betroffenen§ 85Bußgeldvorschriften§ 85aStrafvorschriftenDrittes KapitelZusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu DrittenErster AbschnittZusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit DrittenErster TitelAllgemeine Vorschriften§ 86ZusammenarbeitZweiter TitelZusammenarbeit der Leistungsträger untereinander§ 87Beschleunigung der Zusammenarbeit§ 88Auftrag§ 89Ausführung des Auftrags§ 90Anträge und Widerspruch beim Auftrag§ 91Erstattung von Aufwendungen§ 92Kündigung des Auftrags§ 93Gesetzlicher Auftrag§ 94Arbeitsgemeinschaften§ 95Zusammenarbeit bei Planung und Forschung§ 96Ärztliche Untersuchungen, psychologische EignungsuntersuchungenDritter TitelZusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten§ 97Durchführung von Aufgaben durch Dritte§ 98Auskunftspflicht des Arbeitgebers§ 99Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen§ 100Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs§ 101Auskunftspflicht der Leistungsträger§ 101aMitteilungen der MeldebehördenZweiter AbschnittErstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander§ 102Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers§ 103Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist§ 104Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers§ 105Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers§ 106Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten§ 107Erfüllung§ 108Erstattung in Geld, Verzinsung§ 109Verwaltungskosten und Auslagen§ 110Pauschalierung§ 111Ausschlussfrist§ 112Rückerstattung§ 113Verjährung§ 114RechtswegDritter AbschnittErstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte§ 115Ansprüche gegen den Arbeitgeber§ 116Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige§ 117Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger§ 118Bindung der Gerichte§ 119Übergang von BeitragsansprüchenViertes KapitelÜbergangs- und Schlussvorschriften§ 120ÜbergangsregelungAnlage (zu § 78a)