Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
- 1.
-
Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland, - 2.
-
Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, - 3.
-
Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung, - 4.
-
Träger der Leistung, - 5.
-
Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung, - 6.
-
Dauer des Leistungsbezugs in Monaten, - 7.
-
gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel.