Die Agentur für Arbeit hat Berufsorientierung durchzuführen
- 1.
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zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl und - 2.
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zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber.