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SGB 5 § 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
- 1.
-
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
- 2.
-
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
- 3.
-
Entbindung,
- 4.
-
häusliche Pflege,
- 5.
-
Haushaltshilfe,
- 6.
-
Mutterschaftsgeld.
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