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SGB 6 § 281a (weggefallen)
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
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Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (1. Senat für Familiensachen) - 1 UF 152/12
8. Juni 2012
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1 UF 152/12 | 8. Juni 2012 |