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SGB 7 Anlage 1 (zu § 114)

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

1.
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie,
2.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall,
3.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,
4.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe,
5.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,
6.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik,
7.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft,
8.
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation,
9.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

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