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SGB 9 2018 § 169 Kündigungsfrist

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234)

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.

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