SGG § 120

Sozialgerichtsgesetz

(1) Die Beteiligten haben das Recht der Einsicht in die Akten, soweit die übermittelnde Behörde dieses nicht ausschließt.

(2) Beteiligte können sich auf ihre Kosten durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und Abschriften erteilen lassen. Nach dem Ermessen des Vorsitzenden kann einem Bevollmächtigen, der zu den in § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 bezeichneten natürlichen Personen gehört, die Mitnahme der Akte in die Wohnung oder Geschäftsräume, der elektronische Zugriff auf den Inhalt der Akten gestattet oder der Inhalt der Akten elektronisch übermittelt werden. § 155 Abs. 4 gilt entsprechend. Bei einem elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akten ist sicherzustellen, dass der Zugriff nur durch den Bevollmächtigten erfolgt. Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten ist die Gesamtheit der Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme zu schützen. Für die Versendung von Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente und die Gewährung des elektronischen Zugriffs auf Akten werden Kosten nicht erhoben, sofern nicht nach § 197a das Gerichtskostengesetz gilt.

(3) Der Vorsitzende kann aus besonderen Gründen die Einsicht in die Akten oder in Aktenteile sowie die Fertigung oder Erteilung von Auszügen und Abschriften versagen oder beschränken. Gegen die Versagung oder die Beschränkung der Akteneinsicht kann das Gericht angerufen werden; es entscheidet endgültig.

(4) Die Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die zu ihrer Vorbereitung angefertigten Arbeiten sowie die Dokumente, welche Abstimmungen betreffen, werden weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 144/21 B ER
17. Juni 2021
L 15 U 144/21 B ER 17. Juni 2021
Beschluss vom Bundessozialgericht - B 13 R 297/17 B
22. November 2018
B 13 R 297/17 B 22. November 2018
Beschluss vom Bundessozialgericht (14. Senat) - B 14 AS 220/17 B
14. Februar 2018
B 14 AS 220/17 B 14. Februar 2018
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 19/17 R
19. Dezember 2017
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Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (11. Senat) - L 11 SF 6/16 AB (AS)
23. Juni 2016
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Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 30/06
13. Januar 2016
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Beschluss vom Bundessozialgericht (2. Senat) - B 2 U 144/14 B
4. November 2014
B 2 U 144/14 B 4. November 2014
Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (3. Senat) - L 3 U 196/13 B
16. Oktober 2014
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Beschluss vom Finanzgericht Hamburg (3. Senat) - 3 K 198/13
26. Mai 2014
3 K 198/13 26. Mai 2014
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 4 KR 3980/12
11. April 2014
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