SLV 2002 Inhaltsübersicht

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Kapitel 1 Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Dienstliche Beurteilung § 3 Ordnung der Laufbahnen § 4 Einstellung § 5 Beförderung § 5a Dienstzeiterfordernisse § 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel § 7 (weggefallen)     Kapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit § 9 Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit § 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten     Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffiziere Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit   Unterabschnitt 1   Fachunteroffiziere § 11 Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter § 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter § 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung § 14 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften       Unterabschnitt 2   Feldwebel § 15 Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter § 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter § 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung § 18 Beförderung der Feldwebel § 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften § 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel § 21 Umwandlung des Dienstverhältnisses     Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7) § 22 Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten     Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offiziere Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit   Unterabschnitt 1   Truppendienst § 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter § 25 Beförderung der Offiziere § 26 Offiziere mit Hochschulausbildung § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen § 28 Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten § 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes       Unterabschnitt 2   Sanitätsdienst § 30 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad § 31 Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter § 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier § 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere       Unterabschnitt 3   Militärmusikdienst § 34 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter § 35 Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter § 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere § 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier       Unterabschnitt 4   Geoinformationsdienst der Bundeswehr § 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere § 39 (weggefallen)       Unterabschnitt 5   Militärfachlicher Dienst § 40 Voraussetzungen für die Zulassung § 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter § 42 Beförderung der Offiziere     Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7) § 43 Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten     Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften § 44 Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien § 45 Ausnahmen § 46 Umwandlung des Dienstverhältnisses nach § 45a des Soldatengesetzes § 47 (weggefallen) § 48 Übergangsvorschriften § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von