Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Kapitel 1Allgemeines§ 1Geltungsbereich§ 2Dienstliche Beurteilung§ 3Ordnung der Laufbahnen§ 4Einstellung§ 5Beförderung§ 5aDienstzeiterfordernisse§ 6Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel§ 7(weggefallen)Kapitel 2Laufbahngruppe der Mannschaften§ 8Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit§ 9Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit§ 10Beförderung der sonstigen Soldatinnen und SoldatenKapitel 3Laufbahngruppe der UnteroffiziereAbschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1Fachunteroffiziere§ 11Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter§ 12Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter§ 13Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung§ 14Aufstieg aus der Laufbahngruppe der MannschaftenUnterabschnitt 2Feldwebel§ 15Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter§ 16Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter§ 17Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung§ 18Beförderung der Feldwebel§ 19Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften§ 20Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel§ 21Umwandlung des DienstverhältnissesAbschnitt 2Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)§ 22Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines BerufssoldatenKapitel 4Laufbahngruppe der OffiziereAbschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1Truppendienst§ 23Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter§ 24Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter§ 25Beförderung der Offiziere§ 26Offiziere mit Hochschulausbildung§ 27Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen§ 28Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten§ 29Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des TruppendienstesUnterabschnitt 2Sanitätsdienst§ 30Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad§ 31Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter§ 32Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier§ 33Beförderung der SanitätsoffiziereUnterabschnitt 3Militärmusikdienst§ 34Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter§ 35Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter§ 36Beförderung der Militärmusikoffiziere§ 37Voraussetzungen für die Einstellung als MilitärmusikoffizierUnterabschnitt 4Geoinformationsdienst der Bundeswehr§ 38Einstellung und Beförderung der Offiziere§ 39(weggefallen)Unterabschnitt 5Militärfachlicher Dienst§ 40Voraussetzungen für die Zulassung§ 41Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter§ 42Beförderung der OffiziereAbschnitt 2Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)§ 43Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines BerufssoldatenKapitel 5Übergangs- und Schlussvorschriften§ 44Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien§ 45Ausnahmen§ 46Umwandlung des Dienstverhältnisses nach § 45a des Soldatengesetzes§ 47(weggefallen)§ 48Übergangsvorschriften§ 49Inkrafttreten, Außerkrafttreten