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SLV 2021 § 4 Ordnung der Laufbahnen

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet. Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.

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