Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

SLV 2021 § 8 Dienstzeiterfordernisse

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Dienstzeit im Sinne dieser Verordnung ist die Wehrdienstzeit. Bei einer Einstellung mit einem höheren als dem niedrigsten Dienstgrad der Mannschaften gilt für Beförderungen die Dienstzeit als erfüllt, die nach dieser Verordnung für eine Beförderung zu dem Dienstgrad, mit dem die Soldatin oder der Soldat eingestellt worden ist, erforderlich ist.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (14. Senat) - 14 S 370/22
1. Februar 2023
14 S 370/22 1. Februar 2023
Beschluss vom Unknown court (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 32/20
25. Februar 2021
1 WB 32/20 25. Februar 2021