Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Oberleutnant zulässig:
- 1.
zum Hauptmann nach drei Jahren, - 2.
zum Major nach sieben Jahren und - 3.
zum Oberst nach 13 Jahren.
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Oberleutnant zulässig:
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Beschluss vom Unknown court (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 32/20
25. Februar 2021
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1 WB 32/20 | 25. Februar 2021 |
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 8/17
28. März 2018
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1 WB 8/17 | 28. März 2018 |