Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
SortSchG 1985 § 4 Homogenität
Sortenschutzgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.