Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
SozhiDAV § 17 Inkrafttreten
Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
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