(1) Bei Datenübermittlungen durch Übersendung von Magnetbandkassetten sind
- 1.
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Magnetbandkassetten nach DIN EN ISO/IEC 9661 zu verwenden und zu beschriften, - 2.
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die Magnetbandkassetten mit Kennsätzen zu versehen; Kennsätze und Datenanordnungen der auf Magnetbandkassetten übermittelten Daten richten sich nach Magnetbandkassettenaufbau DIN 66 229 in Verbindung mit DIN 66 029-3 und nach Anlage 3.
(2) Die Träger der Sozialhilfe haben jede zu übersendende Magnetbandkassette mit einem Etikett mit folgenden Angaben zu versehen:
- 1.
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absendende Stelle, - 2.
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Bandkennzeichen, - 3.
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Dateiname, - 4.
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empfangende Stelle, - 5.
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laufende Nummer der Magnetbandkassette und die Gesamtzahl der zusammen mit ihr übersandten weiteren Magnetbandkassetten, - 6.
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Erstellungsdatum.