Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

SpielV § 9

Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

(1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze keine Vergünstigungen, insbesondere keine unentgeltlichen Spiele, Nachlässe des Einsatzes oder auf den Einsatz oder darüber hinausgehende sonstige finanzielle Vergünstigungen gewähren. Er darf als Warengewinn nur Gegenstände anbieten, deren Gestehungskosten den Wert von 60 Euro nicht überschreiten, und darf gewonnene Gegenstände nicht zurückkaufen.

(2) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der Gewerbeordnung zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstige finanziellen Vergünstigungen gewähren.

Referenzen

  • § 33 1x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 16 K 22.4471
16. Juli 2024
M 16 K 22.4471 16. Juli 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 16 K 22.4481
16. Juli 2024
M 16 K 22.4481 16. Juli 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Stade - 6 A 1630/19
31. Januar 2024
6 A 1630/19 31. Januar 2024
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 6 S 3295/20
10. Januar 2022
6 S 3295/20 10. Januar 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4024/19
27. Mai 2021
4 A 4024/19 27. Mai 2021
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4023/19
27. Mai 2021
4 A 4023/19 27. Mai 2021
Urteil vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (6. Senat) - 6 A 1931/15
23. September 2020
6 A 1931/15 23. September 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 15646/17
21. August 2019
24 K 15646/17 21. August 2019
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 KN 68/17
5. Dezember 2017
9 KN 68/17 5. Dezember 2017
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (8. Senat) - 8 B 2437/13
10. Februar 2014
8 B 2437/13 10. Februar 2014