Der Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Sport/FitnessAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.