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SportbootVermV-Bin2000 Anhang 1 (zu Anlage 6)

Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2434 - 2537;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften

Bezeichnung der Fahrrinne ... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534) Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen ... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534) Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen ... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534) Wichtige Verkehrszeichen
1. Verbot der Durchfahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
2. Beschränkte Fahrverbote
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)
3. Verhalten während der Fahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)
4. Verhalten beim Stilliegen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)
5. Schleusenein- und -ausfahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)
Wichtige Schallsignale ... (nicht darstellbare Signale, BGBl. I 2003, 2537)
Ausweichregeln
Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -
Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs: Begegnung Backbord - Backbord Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs: das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen

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