bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- 1.
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Bestehen einer Haftpflichtversicherung - 2.
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Länge <= 15 m - 3.
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Höchstgeschwindigkeit begrenzt auf 12 km/h im stillen Wasser, wobei eine ausreichende Manövrierfähigkeit erhalten bleiben muss und eine Untermotorisierung nicht eintreten darf - 4.
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Personenzahl <= 12, jedoch nicht mehr als im Bootszeugnis zugelassen - 5.
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Ausrüstung: - a)
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Für jede zugelassene Person Rettungsweste nach § 8 Abs. 9 an Bord - b)
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1 tragbare Feuerlöscher, wenn nicht im Bootszeugnis eine größere Zahl vorgeschrieben ist - c)
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zulassungsfreie Signalmittel - d)
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Rettungsring mit Sicherheitsleine - e)
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2 Paddel, Bootshaken, Verbandkasten - f)
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Tafel/Aufkleber über Verkehrsvorschriften nach dem Muster des Anhangs 1 - g)
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Karten/Handbücher für die zu befahrenden Binnenschifffahrtsstraßen - h)
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Merkblatt "Verhalten in Schleusen" nach dem Muster des Anhangs 2; bei Selbstbedienungsschleusen zusätzlich Bedienungsanleitung - i)
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Ausstattung mit einem mobilen Telekommunikationsendgerät (Handy) - nur soweit in Anlage 5 telefonische Kommunikation ausdrücklich vorgeschrieben