Die Bundesanstalt ist zuständig für
- 1.
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die Weiterentwicklung von Sicherheit in Technik und Chemie, einschließlich der Durchführung von Forschung und Entwicklung in den Arbeitsgebieten, - 2.
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die Durchführung und Auswertung physikalischer und chemischer Prüfungen von Stoffen und Anlagen einschließlich der Bereitstellung von Referenzverfahren und -materialien, - 3.
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die Förderung des Wissens- und Technologietransfers in den Arbeitsgebieten, - 4.
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die Durchführung der ihr durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgaben.