Erlaubnisse und Befähigungsscheine, die nach dem Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) erteilt worden sind, gelten im bisherigen Umfang als Erlaubnisse und Befähigungsscheine im Sinne dieses Gesetzes.
SprengG 1976 § 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Referenzen
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