Sprengzubehör darf nur verwendet werden, wenn es mit den folgenden Angaben gekennzeichnet ist:
- 1.
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Bezeichnung des jeweiligen Sprengzubehörs, - 2.
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Firmenname, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers oder des Einführers, - 3.
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Zulassungszeichen, - 4.
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bei Zündleitungen und Verlängerungsdrähten: - a)
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farbliche Unterscheidung je nach elektrischem Widerstand, Material des Leiters oder Verwendungsort, - b)
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Länge der Leitung oder des Drahtes, - c)
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Material des Leiters, gegebenenfalls farbliche Unterscheidung der Isolierung je nach Material, - d)
-
elektrischer Widerstand, gegebenenfalls farbliche Unterscheidung der Isolierung je nach Widerstand,
- 5.
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bei Zündeinrichtungen, Steuer- und Prüfgeräten: - a)
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Typenbezeichnung, - b)
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Seriennummer, - c)
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Jahreszahl der Herstellung, - d)
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zusätzliche Informationen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig sind, - e)
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bei schlagwettergesicherten Geräten: zusätzliche Kennzeichnung mit „(S)“,
- 6.
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bei Lade- und Mischladegeräten: Typenbezeichnung und Seriennummer.