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SpruchG § 11 Gerichtliche Entscheidung; Gütliche Einigung

Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren

(1) Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss.

(2) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung bedacht sein. Kommt eine solche Einigung aller Beteiligten zustande, so ist hierüber eine Niederschrift aufzunehmen; die Vorschriften, die für die Niederschrift über einen Vergleich in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gelten, sind entsprechend anzuwenden. Die Vollstreckung richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.

(3) Das Gericht hat seine Entscheidung oder die Niederschrift über einen Vergleich den Beteiligten zuzustellen.

(4) Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Beteiligten

1.
dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder
2.
einen schriftlichen oder zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärten Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz oder durch Erklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht annehmen.
Das Gericht stellt das Zustandekommen und den Inhalt eines nach Satz 1 geschlossenen Vergleichs durch Beschluss fest. § 164 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Der Beschluss ist den Beteiligten zuzustellen.

Referenzen

  • § 164 1x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 W 116/24
8. August 2025
101 W 116/24 8. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (12. Zivilsenat) - 12 W 21/23
8. Mai 2025
12 W 21/23 8. Mai 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart (20. Zivilsenat) - 20 AktG 1/24
26. Juli 2024
20 AktG 1/24 26. Juli 2024
Beschluss vom Landgericht München II - 5 HK O 15162/20
28. Juni 2024
5 HK O 15162/20 28. Juni 2024
Beschluss vom Landgericht München II - 5 HK O 11456/21
14. Dezember 2023
5 HK O 11456/21 14. Dezember 2023
Beschluss vom Landgericht München II - 5 HK O 5321/19
29. November 2023
5 HK O 5321/19 29. November 2023
Beschluss vom Landgericht München II - 5 HK O 12034/21
25. August 2023
5 HK O 12034/21 25. August 2023
Beschluss vom Landgericht München II - 5 HK O 4509/21
30. Juni 2023
5 HK O 4509/21 30. Juni 2023
Beschluss vom Landgericht München II - 5 HK O 2103/22
15. Juni 2023
5 HK O 2103/22 15. Juni 2023
Beschluss vom Landgericht München II - 5HK O 16226/08
22. Juni 2022
5HK O 16226/08 22. Juni 2022