Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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SpTrUG § 17 Inkrafttreten
Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundessozialgericht (5. Senat) - B 5 RS 1/16 R
7. Dezember 2017
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B 5 RS 1/16 R | 7. Dezember 2017 |