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SpTrUG § 17 Inkrafttreten

Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht (5. Senat) - B 5 RS 1/16 R
7. Dezember 2017
B 5 RS 1/16 R 7. Dezember 2017