Für die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 entsprechend.
StBAPO 1977 § 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Referenzen
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