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StBerG § 148 Kostenpflicht des Verurteilten

Steuerberatungsgesetz

(1) Dem Mitglied der Steuerberaterkammer, das in dem berufsgerichtlichen Verfahren verurteilt wird, sind zugleich die in dem Verfahren entstandenen Kosten ganz oder teilweise aufzuerlegen. Dasselbe gilt, wenn das berufsgerichtliche Verfahren wegen Erlöschens, Rücknahme oder Widerruf der Bestellung eingestellt wird und nach dem Ergebnis des bisherigen Verfahrens die Verhängung einer berufsgerichtlichen Maßnahme gerechtfertigt gewesen wäre; zu den Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens gehören in diesem Fall auch diejenigen, die in einem anschließenden Verfahren zum Zwecke der Beweissicherung (§§ 132 und 133) entstehen.

(2) Dem Mitglied der Steuerberaterkammer, das in dem berufsgerichtlichen Verfahren ein Rechtsmittel zurückgenommen oder ohne Erfolg eingelegt hat, sind zugleich die durch dieses Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen. Hatte das Rechtsmittel teilweise Erfolg, so kann dem Mitglied der Steuerberaterkammer ein angemessener Teil dieser Kosten auferlegt werden.

(3) Für die Kosten, die durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens verursacht worden sind, ist Absatz 2 entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 StL 6/23
22. Februar 2024
18 StL 6/23 22. Februar 2024
Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 StL 4/23
7. Februar 2024
18 StL 4/23 7. Februar 2024
Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (35. Strafkammer) - 5-35 StL 4/16
24. Juni 2018
5-35 StL 4/16 24. Juni 2018
Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen) - 1 StO 1/16
6. Februar 2017
1 StO 1/16 6. Februar 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VIII-1 StO 1/14
13. Januar 2015
VIII-1 StO 1/14 13. Januar 2015
Urteil vom Landgericht Freiburg - StL 4/13; StL 4/13 - 3 StV 10/13
9. Mai 2014
StL 4/13; StL 4/13 - 3 StV 10/13 9. Mai 2014
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VIII-1 StO 2/13
14. Februar 2014
VIII-1 StO 2/13 14. Februar 2014
Urteil vom Landgericht Münster - 19 StL 2/11
11. Mai 2012
19 StL 2/11 11. Mai 2012
Beschluss vom Landgericht Münster - 19 StL 6/11
13. Januar 2012
19 StL 6/11 13. Januar 2012
Beschluss vom Landgericht Köln - 171 StL 3/11
18. Mai 2011
171 StL 3/11 18. Mai 2011