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StBerG § 157a Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft

Steuerberatungsgesetz

Die Zuständigkeit für am 1. Januar 2025 anhängige aufsichtsrechtliche Verfahren gegen ein Mitglied eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft, das auch Mitglied einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer ist, geht am 1. Januar 2025 auf diejenige Stelle über, der von diesem Tag an nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder der Patentanwaltsordnung die Zuständigkeit für das Verfahren zukommt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII B 7/10
27. Oktober 2010
VII B 7/10 27. Oktober 2010
Urteil vom Finanzgericht des Saarlandes - 1 K 1609/07
4. Mai 2010
1 K 1609/07 4. Mai 2010
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 2 K 1819/09 StB
18. November 2009
2 K 1819/09 StB 18. November 2009