Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.
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StBerG § 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
Steuerberatungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Halle (3. Kammer) - 3 A 125/19
1. Juli 2022
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3 A 125/19 | 1. Juli 2022 |
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Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1. Senat) - 1 K 355/09
10. Dezember 2012
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1 K 355/09 | 10. Dezember 2012 |