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StBerG § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen

Steuerberatungsgesetz

(1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:

1.
durch im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarung bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme;
2.
durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht.
Für Berufsausübungsgesellschaften gilt Satz 1 entsprechend.

(2) Die persönliche Haftung auf Schadensersatz kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf die Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. Die Zustimmungserklärung zu einer solchen Beschränkung darf keine anderen Erklärungen enthalten und bedarf der Textform.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Bamberg - 2 U 38/22
31. Juli 2023
2 U 38/22 31. Juli 2023
Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 112/09
17. Mai 2010
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Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 199/06
30. Oktober 2007
I-23 U 199/06 30. Oktober 2007
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 289/04
8. September 2006
13 O 289/04 8. September 2006