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StBerG § 86c Steuerberaterplattform

Steuerberatungsgesetz

(1) Die Mitglieder der Steuerberaterkammern sowie die nach § 76a Absatz 2 in das Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften sind verpflichtet, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto zu registrieren.

(2) Die Bundessteuerberaterkammer prüft die Identität des Steuerberaters, des Steuerbevollmächtigten oder der Leitungspersonen einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 89a Nummer 1 oder 2 anhand eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder eines gleichwertigen Verfahrens. Die Bundessteuerberaterkammer greift zur Prüfung der Identität und der Berufsträgereigenschaft auf die von den Steuerberaterkammern im Berufsregister gespeicherten Daten zu.

(3) Die Bundessteuerberaterkammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zur Steuerberaterplattform nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist.

(4) Die Bundessteuerberaterkammer ist befugt, eine digitale Schnittstelle zwischen der Steuerberaterplattform und der Vollmachtsdatenbank nach § 85a Absatz 2 Nummer 12 einzurichten.

(5) Die Bundessteuerberaterkammer kann von Fachsoftwareanbietern für die Nutzung der Steuerberaterplattform Nutzungsentgelte oder Lizenzgebühren verlangen.

(6) Die Bundessteuerberaterkammer ist für die Einhaltung der technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben nach § 86f verantwortlich. Sie kann gegenüber Dritten, die die Steuerberaterplattform nutzen, die Einhaltung technischer und datenschutzrechtlicher Standards vorgeben.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesfinanzhof - IX R 1/26
25. März 2026
IX R 1/26 25. März 2026
Urteil vom Bundesfinanzhof - IX R 33/24
10. Februar 2026
IX R 33/24 10. Februar 2026
Urteil vom Bundesfinanzhof - VIII R 2/25
25. November 2025
VIII R 2/25 25. November 2025
GeB vom Finanzgericht München - 1 K 816/25
2. September 2025
1 K 816/25 2. September 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - X R 13/23
6. August 2025
X R 13/23 6. August 2025
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Hamburg (3. Senat) - 3 K 89/24
4. November 2024
3 K 89/24 4. November 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - VIII R 19/22
22. Oktober 2024
VIII R 19/22 22. Oktober 2024
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 463/23 E
4. Juli 2024
14 K 463/23 E 4. Juli 2024
Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (6. Senat) - 6 K 6002/24
13. Mai 2024
6 K 6002/24 13. Mai 2024
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg (6. Senat) - 6 K 533/23
30. Januar 2024
6 K 533/23 30. Januar 2024