StBerG § 89 Ahndung einer Pflichtverletzung

Steuerberatungsgesetz

(1) Gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, wird eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt.

(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine berufsgerichtlich zu ahnende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für die Ausübung der Berufstätigkeit oder für das Ansehen des Berufs bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(3) Eine berufsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte zur Zeit der Tat der Berufsgerichtsbarkeit nicht unterstand.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 25/14
25. September 2014
IX ZR 25/14 25. September 2014
Urteil vom Landgericht Freiburg - StL 2/05 - StV 13/04
11. April 2005
StL 2/05 - StV 13/04 11. April 2005
Urteil vom Landgericht Freiburg - StL 1/04 - StV 8/02
15. November 2004
StL 1/04 - StV 8/02 15. November 2004