(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind
- 1.
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Warnung, - 2.
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Verweis, - 3.
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Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, - 4.
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Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren, - 5.
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Ausschließung aus dem Beruf.
(2) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.