Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

StBGebV § 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von