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StBPPV § 3 Registrierung bei der Steuerberaterplattform und Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach

Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer

(1) Die Registrierung bei der Steuerberaterplattform und die Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach nach § 15 erfolgen in einem einheitlichen Vorgang.

(2) Für die Registrierung bei der Steuerberaterplattform ist eine Identifizierung und Authentisierung erforderlich.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - 4 V 4009/23
23. Juni 2023
4 V 4009/23 23. Juni 2023
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Münster - 7 K 86/23 E
14. April 2023
7 K 86/23 E 14. April 2023