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StBPPV Eingangsformel

Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer

Auf Grund des § 86f des Steuerberatungsgesetzes, der durch Artikel 4 Nummer 35 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer:

Referenzen

  • § 86 1x (nicht zugeordnet)

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