Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern können die Steuerberaterplattform für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Onlinezugangsgesetz nutzen. Zu diesem Zweck können sie auch auf die digitale Steuerberateridentität zurückgreifen.
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StBPPV § 6 Nutzung für hoheitliche elektronische Verwaltungsleistungen
Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer
Referenzen
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