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StGB § 337 Schiedsrichtervergütung

Strafgesetzbuch

Die Vergütung eines Schiedsrichters ist nur dann ein Vorteil im Sinne der §§ 331 bis 335, wenn der Schiedsrichter sie von einer Partei hinter dem Rücken der anderen fordert, sich versprechen läßt oder annimmt oder wenn sie ihm eine Partei hinter dem Rücken der anderen anbietet, verspricht oder gewährt.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORs 205/25
12. November 2025
1 ORs 205/25 12. November 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 6 StR 495/24
8. Januar 2025
6 StR 495/24 8. Januar 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 357/23
6. Juni 2024
2 StR 357/23 6. Juni 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 451/23
16. Januar 2024
5 StR 451/23 16. Januar 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 541/17
9. Januar 2018
5 StR 541/17 9. Januar 2018