Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1.
-
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, - 2.
-
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, - 3.
-
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, - 4.
-
die Führungsaufsicht, - 5.
-
die Entziehung der Fahrerlaubnis, - 6.
-
das Berufsverbot.