Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StGB § 59a Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen

Strafgesetzbuch

(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten.

(2) Das Gericht kann den Verwarnten anweisen,

1.
sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen oder sonst den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2.
seinen Unterhaltspflichten nachzukommen,
3.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
4.
sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
5.
sich einer ambulanten Heilbehandlung oder einer ambulanten Entziehungskur zu unterziehen, einschließlich sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung),
6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder
7.
an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.
Das Gericht kann dem Verwarnten weitere Weisungen erteilen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. An die Lebensführung des Verwarnten dürfen bei Auflagen und Weisungen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden; auch dürfen die Auflagen und Weisungen nach Satz 1 Nummer 3 bis 7 und Satz 2 zur Bedeutung der vom Täter begangenen Tat nicht außer Verhältnis stehen. § 56c Abs. 3 und 4 und § 56e gelten entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 ORs 96/25
26. August 2025
2 ORs 96/25 26. August 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 2532/24
31. Januar 2025
1 L 2532/24 31. Januar 2025
Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 1382/20 G,F
18. Dezember 2023
4 K 1382/20 G,F 18. Dezember 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (4. Strafsenat) - 4 Ws 361/22
6. September 2022
4 Ws 361/22 6. September 2022
Urteil vom Amtsgericht Pasewalk - 832 Js 23061/19
23. Februar 2021
832 Js 23061/19 23. Februar 2021
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 91/20, 5 Ws 91/20 - 121 AR 114/20
27. Juli 2020
5 Ws 91/20, 5 Ws 91/20 - 121 AR 114/20 27. Juli 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (2. Strafsenat) - 2 OLG 4 Ss 144/16, 2 OLG 4 Ss 145/16
28. September 2016
2 OLG 4 Ss 144/16, 2 OLG 4 Ss 145/16 28. September 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 83/16
24. Mai 2016
1 RVs 83/16 24. Mai 2016
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 Ws 165/14, 3 Ws 165/14 - 141 AR 133/14
4. April 2014
3 Ws 165/14, 3 Ws 165/14 - 141 AR 133/14 4. April 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 7/06
2. Februar 2006
2 Ws 7/06 2. Februar 2006