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StPO § 100c Akustische Wohnraumüberwachung

Strafprozeßordnung

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn

1.
bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in § 100b Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat,
2.
die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt,
3.
auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind, und
4.
die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre.

(2) Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten und nur in Wohnungen des Beschuldigten durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

1.
der in der Anordnung nach § 100e Absatz 3 bezeichnete Beschuldigte sich dort aufhält und
2.
die Maßnahme in Wohnungen des Beschuldigten allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Calw - XIV 119/25 L
15. Juli 2025
XIV 119/25 L 15. Juli 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 180/23
24. Juni 2025
1 BvR 180/23 24. Juni 2025
Beschluss vom Landgericht Würzburg - 6 Qs 67/25
24. April 2025
6 Qs 67/25 24. April 2025
Beschluss vom Landgericht Stuttgart (6. Große Wirtschaftsstrafkammer) - 6 Qs 2/25
16. April 2025
6 Qs 2/25 16. April 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 5 StR 491/23
13. Februar 2025
5 StR 491/23 13. Februar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 589/24
25. Oktober 2024
2 Ws 589/24 25. Oktober 2024
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 146/24, 2 Ws 146/24 - 121 GWs 138/24
18. Oktober 2024
2 Ws 146/24, 2 Ws 146/24 - 121 GWs 138/24 18. Oktober 2024
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 Ws 171/24
9. Oktober 2024
1 Ws 171/24 9. Oktober 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 154/24
8. Oktober 2024
4 Ws 154/24 8. Oktober 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart (7. Strafsenat) - 7 Ws 29/24
23. September 2024
7 Ws 29/24 23. September 2024