Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. Das Einverständnis darf nicht durch ein über die Nutzung der Legende hinausgehendes Vortäuschen eines Zutrittsrechts herbeigeführt werden. Im übrigen richten sich die Befugnisse des Verdeckten Ermittlers nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften.
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StPO § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
Strafprozeßordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 97/14
10. Juni 2015
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2 StR 97/14 | 10. Juni 2015 |