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StPO § 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung

Strafprozeßordnung

(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte wegen der Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird.

(2) Dasselbe gilt, wenn er wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert oder an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt wird und die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die inländische Verfolgung führen kann, neben der Strafe oder der Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen ihn im Ausland rechtskräftig verhängt worden ist oder die er im Ausland zu erwarten hat, nicht ins Gewicht fällt.

(3) Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann auch abgesehen werden, wenn der Beschuldigte aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.

(4) Ist in den Fällen der Absätze 1 bis 3 die öffentliche Klage bereits erhoben, so stellt das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig ein. § 154 Abs. 3 bis 5 gilt mit der Maßgabe entsprechend, daß die Frist in Absatz 4 ein Jahr beträgt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 51-IV-25 (HS)
15. Januar 2026
Vf. 51-IV-25 (HS) 15. Januar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 CE 25.808
4. August 2025
10 CE 25.808 4. August 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg (10. Kammer) - 10 K 29/23
22. Mai 2025
10 K 29/23 22. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 27 K 23.2570
17. Oktober 2024
M 27 K 23.2570 17. Oktober 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (1. Kammer) - 1 K 396/21 V
7. Oktober 2024
1 K 396/21 V 7. Oktober 2024
Beschluss vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 EO 287/24
14. August 2024
4 EO 287/24 14. August 2024
Beschluss vom Landgericht Traunstein - 4 T 2190/23
18. Dezember 2023
4 T 2190/23 18. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 23 E 23.1048
24. März 2023
M 23 E 23.1048 24. März 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ws 235/22
11. April 2022
Ws 235/22 11. April 2022
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 7 KLs 358 Js 22840/19
18. Februar 2022
7 KLs 358 Js 22840/19 18. Februar 2022