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StPO § 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen

Strafprozeßordnung

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - GSSt 1/23
23. Mai 2023
GSSt 1/23 23. Mai 2023