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StPO § 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

Strafprozeßordnung

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.

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Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 68/25
26. Februar 2025
201 ObOWi 68/25 26. Februar 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 22/25
3. Februar 2025
201 ObOWi 22/25 3. Februar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Nürnberg - 401 Ds 207 Js 8267/22
2. Mai 2024
401 Ds 207 Js 8267/22 2. Mai 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 621/23
10. Juli 2023
201 ObOWi 621/23 10. Juli 2023