(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist in dieser Reihenfolge durchzuführen.
(2) Der schriftliche Teil der Prüfung umfaßt je eine Arbeit aus den Fächern
- 1.
-
Technik der Betriebsanlagen, - 2.
-
Technik der Fahrzeuge, - 3.
-
Straßenbahnbetrieb.
(3) An die Stelle der beiden schriftlichen Arbeiten nach Absatz 2 Nr. 1 und 2 kann eine fachübergreifende Arbeit über die Technik der Betriebsanlagen und Fahrzeuge treten.
(4) Der mündliche Teil der Prüfung umfaßt die Fächer nach Absatz 2 sowie das Fach Verwaltung und Recht.
(5) Das Fach Technik der Betriebsanlagen erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
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Trassierungsgrundsätze, - 2.
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Lastannahmen und Standsicherheit von Bahnbauwerken und Bahnkörpern, - 3.
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Einrichtung und Sicherung von Baustellen, - 4.
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Brandschutz, - 5.
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Gestaltung und Ausrüstung der Haltestellen, - 6.
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Trag- und Spurführungstechniken, - 7.
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Zugsicherungs- und Nachrichtentechnik, - 8.
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Energieversorgung, - 9.
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Instandhaltung von Betriebsanlagen.
(6) Das Fach Technik der Fahrzeuge erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
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Fahrzeugarten und Betriebsweisen, - 2.
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Lastannahmen und Gestaltung der Fahrzeugkörper, - 3.
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Laufwerke und Spurführung, - 4.
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Antrieb und Bremsen, - 5.
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Fahrzeugsteuerung, - 6.
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Sicherungseinrichtungen, - 7.
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Brandschutz, - 8.
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Fahrzeugausrüstung, - 9.
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Instandhaltung von Fahrzeugen.
(7) Das Fach Straßenbahnbetrieb erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
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Grundsätze des Fahrbetriebes, - 2.
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Streckenleistungsfähigkeit, Zugabstände, zulässige Geschwindigkeiten, - 3.
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Netzentwicklung und Fahrzeitermittlung, - 4.
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Fahrplanarten und Fahrplangestaltung, - 5.
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Ausbildung, Prüfung und Überwachung der Betriebsbediensteten, - 6.
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Einsatz der Betriebsbediensteten sowie Dienstplangestaltung, - 7.
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Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen, - 8.
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Fahrgastbedienung, - 9.
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Unfallverhütung, - 10.
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Grundzüge der Betriebswirtschaft.
(8) Das Fach Verwaltung und Recht erstreckt sich insbesondere auf tätigkeitsbezogene Fragen über
- 1.
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Personenbeförderungsrecht, - 2.
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Verwaltungsrecht, - 3.
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Straßenverkehrsrecht, Verkehrswegerecht und Immissionsschutz, - 4.
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Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, - 5.
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Versicherungs- und Haftpflichtrecht, - 6.
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strafrechtliche Vorschriften und Ordnungswidrigkeiten.