Fahrmotoren, Getriebe und sonstige Bauteile zur Kraftübertragung müssen unter Berücksichtigung der Streckenverhältnisse, der Zugzusammensetzungen und der Fahrgeschwindigkeiten für die größten betrieblich vorkommenden Antriebs- und Bremskräfte bemessen sein. Dabei sind insbesondere die Beanspruchungen
- 1.
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beim generatorischen Bremsen, - 2.
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beim Schleudern sowie Überbremsen, - 3.
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bei stoßartigen Änderungen der Fahrleitungsspannung